ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
jacomp KG
EDV-Dienstleistungen
Keppergasse 16
A-3420 Kritzendorf
Tel.: +43 (0) 2243 / 21414
E-Mail: office@jacomp.at
Internet: www.jacomp.at

Geschäftsbereich: EDV Dienstleistungen

1. Geltungsbereich:
1.1 Alle Lieferungen und Dienstleistungen, die der im Auftrag bzw. Bestellung angeführte Dienstleister jacomp, EDV-Dienstleistungen (im folgenden „jacomp“/Auftragnehmer) gegenüber dem Vertragspartner (im folgenden “Kunde”/Auftraggeber) erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB), mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch jacomp.

1.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform , andernfalls sind diese Unwirksamkeit. Dieser Abschnitt 1.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

1.3 Änderungen der AGB können von jacomp vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage der Firma
jacomp unter www.jacomp.at kundgemacht. Änderungen der AGB sind Auftraggeber gegenüber nur zulässig, wenn die Änderungen dem Auftraggeber zumutbar sind, insbesondere dann wenn es sich um geringfügig sachliche Änderungen handelt. Der Auftraggeber hat das Recht, der Änderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung zu widersprechen, andernfalls gelten die geänderten AGB von ihm als akzeptiert. jacomp wird dem Auftraggeber auf dieses Widerspruchsrecht und die beim Unterbleiben des Widerspruchs eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.

2. Bestellungen:
2.1 Bei Bestellungen ab einem Auftragswert von EURO 363,36 / ATS 5000,- ist eine Anzahlung von 30% zuleisten. Bei unrechtmäßiger Stornierung des Auftrages wird die Anzahlung für besondere Aufwendungen einbehalten.

2.2 Bei Bestellung einer Homepage ab einen Auftragswert von EURO 726,73/ ATS 10.000.- ist eine Anzahlung von 40% zu leisten. Bei unrechtmäßiger Stornierung des Auftrages wird die Anzahlung für besondere Aufwendungen einbehalten. Der Auftrag wird erst bearbeitet wenn die Anzahlung beim Auftragnehmer eingelangt ist.

2.3 . Notwendige Besorgungen (Hard- und Software/Zubehör) werden nach Rücksprache, von
jacomp getätigt und gesondert 1:1 verrechnet oder direkt vom Auftraggeber erledigt. Erteilt der Kunde jacomp den Auftrag, Besorgungen zu tätigen, wird jacomp diese nach bestem Wissen und Gewissen und nach eigenem Ermessen tätigen.
Wenn der Auftraggeber selbst, nach Absprache Besorgungen tätigt, behält sich der Auftragnehmer eine Unterbrechung der Arbeit vor, wenn die Bereitstellung der notwendigen Mittel zur Weiterführung der Arbeit durch den Auftraggeber nicht erfolgt.

3. Liefertermine:
3.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

3.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

3.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

3.4 Kann jacomp und/oder seine Subauftragnehmer durch Streik, Naturereignisse, Krieg oder sonstige Fälle höherer Gewalt seine Verpflichtungen nicht nachkommen, verlängern sich die vereinbarten Liefertermine entsprechend. Auf Grund von Fällen höherer Gewalt verursachte bzw. außerhalb des vereinbarten Einsatzgebietes liegende, zusätzliche Leistungen werden von jacomp separat berechnet.

4. Preise:
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die in der Offerte angeführten Preise 4 Wochen ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf der vier Wochen, gelten die zu dem Zeitpunkt aktuellen Preise (aktuelle Stundensatz). Vom Anbot abweichende Ausführungen werden, bei der Endabrechnung berücksichtigt. Bei Positionen mit der Bezeichnung „ca.“ werden Durchschnittswerte als Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Abrechnung erfolgt hier nach dem tatsächlichen Aufwand. Diese Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben.

4.2 Die Kosten für Visualisierung und Kommunikation, die über ein Standartprotokoll hinausgehen, sowie die Kosten für Programmträger z.B. CD-Rom, Magnetbänder, Floppy-Disky, Streamertaps usw. sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt bzw. als Extraposition auf der Rechnung angeführt werden. Die Reise- und Aufenthaltskosten stellen wir direkt ohne Zuschlag in Rechnung.

4.3 jacomp behält sich vor Fahrtkosten (derzeit amtlich geltendes Kilometergeld oder Pauschal) zu verrechnen, sollte der Auftraggeber/das Unternehmen mehr als 25 Kilometer vom Standort von
Jaco Vokoun entfernt sein.

4.4 Wochenend- und Feiertagszuschläge: 50 (Fünfzig) Prozent vom Dienstleistungshonorar.

5. Zahlung
5.1 Grundsätzlich sind unsere Rechnungen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Rechnungen, deren Fälligkeitstermin 30 Tage überschreitet und deren Einmahnung seitens des Kunden unbeantwortet bleibt, werden ausnahmslos an den Rechtsschutzpartner zwecks gerichtlicher Eintreibung weitergeleitet.

5.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten/bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fällig zu stellen.

5.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

6. Gewährleistung:
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des Auftragnehmers entweder durch Verbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Das Recht Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
Der Auftragnehmer kann sich von der gesetzlichen Pflicht zur Gewährleistung einer angemessenen Preisminderung durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden binnen gesetzter Frist in einer für den Auftraggeber zumutbaren Weise befreien. Eine Sachlieferung kann sich der Auftragnehmer von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie binnen angemessener Frist befreien.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom Auftragnehmer bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die vom Auftragnehmer angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Auftraggeber bestelltes Material zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, wird eine vom Auftragnehmer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet.
Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat.

7. Haftung bei Datenverlusten
jacomp übernimmt keine Haftung für eventuelle mit der Reparatur eines Gerätes entstandene Datenverluste seitens des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet bei Übergabe des Gerätes zur Reparatur eine detaillierte Aufstellung über die gesamten Datenbestände, die gesichert werden sollten, der Firma jacomp zu übermitteln.

8. Besondere Bestimmungen bei Dienstleistungen:
8.1 Der Auftragnehmer betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, ohne dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

8.2 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber zivil-, straf- und medienrechtlich nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste des Auftragnehmers zugänglich sind.

9. Vertraulichkeit und Pflichten des Vertragspartners
9.1 Die Vertragsparteien werden die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene
Betriebs- und Geschäftsumstände und Daten der anderen Vertragsparteien auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. jacomp wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.

9.2 Der Auftraggeber stellt jacomp alle Unterlagen zur Verfügung, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich sind. Die zur Vertragserfüllung notwendige Hardware, Kommunikationseinrichtungen, Datenträger, Basisprogramme, etc. werden jacomp vom Auftraggeber ebenfalls zur kostenlosen Nutzung auf die notwendige Dauer der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber gewährt jacomp im Bedarfsfall zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen und ist bereit, notwendige Arbeitsmittel (z.B. Büroräumlichkeiten, Telefon, Workstations) zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jacomp bei seinen Leistungen zu unterstützen. Er wird dazu einen berechtigten, fachlich kompetenten Ansprechpartner benennen, der für Fragen und vorbereitende Tätigkeiten, jacomp zur Verfügung steht und dessen Auskünfte, im Rahmen der Vertragserfüllung für den Auftraggeber bindend sind.

10. Rücktrittsrecht:
10.1 Für den Fall der Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den
Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

10.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

10.3 Der Auftraggeber hat das Recht innerhalb einer 7tägigen Frist ab Auftragserteilung schriftlich von der Auftragserteilung zurückzutreten.
Tritt der Auftraggeber außerhalb der genannten Frist aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des dem Auftragnehmer nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 30 % des Nettoauftragswertes als vereinbart.
Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als
vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere
Bestimmungen vorsieht.

12.2 Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Konsumenten – eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

12.3 Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.

12.4 jacomp ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu übertragen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für Verbrauchergeschäfte gilt: jacomp ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

12.5 Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.

12.6 Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung und begrenzen oder erweitern nicht den Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und dienen nicht der Interpretation.

Diese AGB sind gültig ab 26. August 2003